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SCHLEBACH-Garantieschein für 12 Monate
1. Wir leisten Garantie vom Tage des Verkaufs an gerechnet
auf die Dauer von 12 Monaten. Im In- und Ausland wird die Garantieleistung
von der Herstellerfirma bzw. deren autorisierten Service-Werkstätten
übernommen. Wird die Maschine versuchsweise überlassen, gilt
die Garantie vom Tage der Überlassung an.
2. Falls Sie eine Garantieleistung beanspruchen wollen,
senden Sie die Maschine mit sämtlichem Zubehör in der Verpackungs-
u. Aufbewahrungskiste ein. Fügen Sie bitte gleichzeitig einen Bericht
bei, aus dem die Art der Reklamation ersichtlich ist.
3. Ein Garantieanspruch besteht nur bei Mängeln,
die nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen. Während
der Garantiezeit werden die betreffenden Teile nach unserer Wahl kostenlos
ersetzt oder nachgebessert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
4. Transport- und Verpackungskosten, die in Schadensfällen
für An- und Rücklieferung der Maschine entstehen sowie Kosten
für die Anforderung von Technikern, trägt der Käufer. Das
Transportrisiko kann von uns nicht übernommen werden.
5. Die Reparatur oder der Ersatz einzelner Teile verlängert
die ursprünglich festgelegte Garantiezeit für die Maschine nicht.
Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die
Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse
zustehen.
6. Werden Reparaturen oder Eingriffe von dazu nicht schriftlich
ermächtigten Personen vorgenommen, erlischt der Garantieanspruch.
Die Beweislast für das Gegenteil trifft den Käufer.
7. Schäden, die durch Anschluß oder Gebrauch
der Maschine in Abweichung von unserer Bedienungs- und Pflegeanleitung
entstanden sind, unterliegen nicht der Garantieleistung.
8. Die Garantieleistung erstreckt sich insbesondere nicht
auf folgene Fälle:
a) Schäden oder Fehler durch höhere Gewalt (Blitzschlag, Sturm,
Wasser) oder andere äußere Einflüsse.
b) Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder sonstige
Mängel, die nicht auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen
sind.
c) ausgesprochene Verschleißschäden durch überdurchschnittliche
Beanspruchung, natürliche Abnützung und vorzeitiger Verbrauch
von Ventilen, Dichtungen, Schläuchen, Filtern und anderen Teilen,
die zufolge ihrer Beschaffenheit und Verwendungsart dieser Tatsache unterliegen.
d) Schäden am Zuleitungskabel und Stecker.
9. Garantie für Export gilt nur bei Lieferung über
Schlebach-Vertragshändler.
Garantieansprüche werden nur anerkannt, wenn die Lieferung auf direktem
Wege in das Verwendungsland erfolgt ist.
10. Darüber hinaus gelten unsere Lieferbedingungen.
11. Wird eine Garantieleistung gefordert, ist das Kaufdatum
durch eine Rechnungskopie zu belegen, aus der Art der Maschine, Maschinennummer
und Kaufdatum ersichtlich sind.
Schlebach-Maschinen
GmbH
Schloßwiese 1
D-57520 Friedewald
Telefon: 02743/92070
Telefax: 02743/4302
e-mail: info@schlebach.de
http://www.schlebach.de
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